Wenn der Beschuldigte diesbezüglich vorbringt, auch die noch nicht weggeschliffenen, aber alten und abgenutzten Bodenmarkierungen hätten schlecht reflektiert und zum Vergleich auf die starke Reflektion der aufgestellten Verkehrshütchen und des Gefahrensignals verweist, so überzeugt dies nicht. Zugegebenermassen reflektieren das Verkehrshütchen und das Gefahrensignal das Blitzlicht der Kamera auf der Übersichtsaufnahme Nacht (pag. 93) deutlich stärker als die noch vorhandenen Bodenmarkierungen. Sie verfälschen aber auch den Eindruck von der Sichtbarkeit der Bodenmarkierungen im Unfallzeitpunkt.