Selbst wenn ihm aber das Fehlen der Bodenmarkierungen und der Reflektion aufgefallen wäre, sei damit noch nicht erstellt, dass er die Verschmutzung der Strasse habe erkennen können und tatsächlich gesehen habe. Von seiner Struktur und Farbe her habe sich der Sand nicht deutlich von der Fahrbahn abgehoben. Auf dem Foto «Übersicht Nacht» (pag. 93) sei dies nur aufgrund der starken Ausleuchtung durch den Blitz der Fotokamera der Fall. Mit Autoscheinwerfern sei der Sand hingegen für einen Fahrzeuglenker, der seine Aufmerksamkeit auch auf die übrige Umgebung richte, nicht erkennbar gewesen. Dies werde auch durch den Zeugen B.________ bestätigt.