6 nachts auffallen müsse. Wie auf dem Foto «Übersicht Nacht» (pag. 93) erkennbar sei, würden auch die nicht weggeschliffenen, aber abgenutzten Bodenmarkierungen das Licht nur schwach reflektieren. Der Beschuldigte habe aufgrund des Umstands, dass die Bodenmarkierungen nicht weiss reflektierend aufgeleuchtet hätten, nicht von einer aussergewöhnlichen Situation ausgehen müssen. Selbst wenn ihm aber das Fehlen der Bodenmarkierungen und der Reflektion aufgefallen wäre, sei damit noch nicht erstellt, dass er die Verschmutzung der Strasse habe erkennen können und tatsächlich gesehen habe.