99 mit Kreis markiert). Es kann daher festgestellt werden, dass – obwohl das Signal «Baustelle» vorliegend abgedreht war – durchaus auch unmittelbar vor der Unfallstelle Markierungen vorhanden waren, welche auf die Baustelle hinwiesen. Zudem gab der Zeuge B.________ zu Protokoll, man habe beim Abbiegen gesehen, dass es sich nicht um eine freie Strecke, sondern um eine Baustelle gehandelt habe (pag. 88, Z. 43 ff.).