89 Z. 5 ff.). Dass im fraglichen Bereich gebaut wurde, hätte auch der Beschuldigte wissen können, nachdem er gemäss seinen Angaben mit der Strecke vertraut war und zwei bis drei Mal wöchentlich dort durchfuhr (pag. 82 Z. 34). Daran ändert nichts, dass er dies – wie er vorbringt – sonst nur tagsüber getan hat. Zu ergänzen ist weiter, dass sich in der besagten Kurve rot-weisse Baken befanden (pag. 98 f. Z. 45 ff., auf pag. 99 mit Kreis markiert).