5 stellensignals bei der Kurve selbst sei im Unfallzeitpunkt hingegen abgedreht und somit inaktiv gewesen. Allerdings ist festzuhalten, dass es gemäss dem Zeugen B.________ nicht so gewesen sei, dass der Beschuldigte erst «oben» [gemeint: bei der Kurve bzw. beim abgedrehten Signal] in die Baustelle gefahren wäre, vielmehr habe er sich bereits im Baustellenbereich befunden (pag. 89 Z. 5 ff.).