Gemäss Unfallaufnahmeprotokoll war das Abblendlicht eingeschaltet (pag. 5). Auch ohne «intelligente Beleuchtung» mussten die Scheinwerferkegel des BMW des Beschuldigten an dieser Stelle die vor seinem Fahrzeug liegende gerade Fahrstrecke erfassen und ausleuchten. Trotz fehlender Strassenbeleuchtung konnte der Beschuldigte mithin den fraglichen Fahrbahnbereich überblicken. Die Vorinstanz durfte deshalb willkürfrei schliessen, der Beschuldigte müsse eine gute Übersicht über den Strassenabschnitt gehabt haben.