Er bringt vor, die Vorinstanz berücksichtige nicht, dass das Foto 2 den Unfallort am Tag und aus einer anderen Perspektive zeige. Er habe aufgrund der fehlenden Strassenbeleuchtung bei der Einfahrt Biel-Ost nachts nur erkennen können, was im Kegel seiner Autoscheinwerfer gelegen habe. Aufgrund der sich ausgangs der Kurve befindlichen Kuppe hätten die Scheinwerfer den direkt davor liegenden Strassenabschnitt aber nicht erfasst, sondern seien in horizontaler Linie in den Luftraum davor gefallen. Die Vorinstanz habe diesbezüglich willkürlich seine Aussage auf pag.