Auch der Unfallhergang an sich ist unbestritten: Der Beschuldigte wollte von der Johann-Renfer- Strasse her kommend auf die Autobahneinfahrt A5 Biel-Ost Richtung Solothurn einbiegen. Bei der Rechtskurve, welche zur Autobahneinfahrt führte, befand sich im Unfallzeitpunkt eine Baustelle; die Bodenmarkierungen waren weggefräst worden. Aus diesem Grund hatte es Sand auf der Fahrbahn, was diese etwas rutschig machte. Der Beschuldigte schaltete eingangs der genannten Kurve in den 2. Gang hinunter und bremste leicht ab, da er dort nicht vortrittsberechtigt war. Ausgangs der Kurve, als er bereits wieder auf der Geraden fuhr, gab er Gas.