6. Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 7. September 2016 vorgeworfen, sich am 27. Juli 2016 um ca. 02:35 Uhr auf der A5 R Biel-Ost in Biel der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse als Lenker eines Personenwagens und dadurch Verursachen eines Verkehrsunfalles schuldig gemacht zu haben (pag. 16).