Mündlich eröffnet und begründet: - dem Strafkläger - der Generalstaatsanwaltschaft Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - dem Strafkläger - der Generalstaatsanwaltschaft - Fürsprecherin D.________ (nur Dispositiv, vgl. Ziff.