2. Der beschlagnahmte Personenwagen BMW 515i Touring, .________, Stamm-Nr. .________, Typengenehmigung .________, 1. Inverkehrssetzung .________, Km- Stand .________ (derzeitiger Aufbewahrungsort: V.________, W.________ (Strasse), X.________ (Ort)) wird eingezogen (Art. 267 Abs. 3 StPO). Der Erlös der Verwertung wird zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet. Ein allfälliger Überschuss ist A.________ auszubezahlen (Art. 442 Abs. 4 StPO). 3. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 DNA-ProfilG).