Betreffend die amtliche Entschädigung von Fürsprecherin D.________ wird verfügt: Die amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Fürsprecherin D.________ wurde erstinstanzlich mit separaten Beschlüssen vom 3. Mai 2017 (pag. 691) und 6. Juni 2017 (pag. 740) auf insgesamt CHF 16‘582.65 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) bestimmt. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 16‘582.65 zurückzuzahlen und Fürsprecherin D.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, total ausmachend CHF 3‘483.00, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).