3. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 4. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 16‘881.30; 5. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4‘000.00, zuzüglich der angefallenen Kosten für die Lagerung des Personenwagens BMW 515i Tou- 36 ring in der Höhe von CHF 1‘187.70 (inkl. Mehrwertsteuer) sowie der bis zur Verwertung noch anfallenden Kosten. III.