sowie unter Einbezug der in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüche gemäss Ziffer A. II. hiervor verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 290 Tagen (13.03.2016 - 27.12.2016) wird im Umfang von 290 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 28.12.2016 vorzeitig angetreten worden ist; 2. zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 100.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.