Weiter verfügt wurde: 1. Das beschlagnahmte Klappmesser, silbrig mit Wolfsbildern, in einem schwarzen Etui, wird zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB). 2. Folgende beschlagnahmte Gegenstände werden der beschuldigten Person nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: 35 - Yezz Mobiltelefon, rot, IMEI .________ - SIM Karte mit einem Papierauszug des Verzeichnisses B. I. A.________ wird schuldig erklärt: