So seien folgende Disziplinierungen ausgesprochen worden: Am 16./17. Mai 2017 fünf Tage Arrest wegen Nichtbefolgens von Anweisungen, am 27. Juli 2017 drei Tage Arrest wegen Eingriffs in fremde Vermögenswerte (Diebstahl), am 31. Oktober 2017 fünf Tage Arrest wegen Arbeitsverweigerung und schliesslich am 7. Februar 2018 vier Tage Arrest wegen Widersetzlichkeit und Nichtbefolgens von Anweisungen (pag. 880). Der Verteidiger führte namens des Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zu Beginn seines Plädoyers aus, dass es dem Beschuldigten nicht leicht falle, Zugeständnisse zu machen.