Die Vorstrafen wirken sich straferhöhend aus. Dem Strafregisterauszug sind zudem drei weitere hängige Strafverfahren im Kanton Solothurn zu entnehmen, welche unter dessen ihren Abschluss gefunden haben (Einstellungsverfügung vom 21.09.2017 [Teil-Erledigung], Nichtanhandnahme- und Einstellungsverfügung vom 27. Juni 2016 [Teil-Erledigung], Urteil vom 28. Februar 2018 [teilweiser Freispruch]). Diese Strafverfahren wirken sich neutral aus. 22.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte hat sich im Strafverfahren stets korrekt verhalten, was erwartet werden darf und neutral zu werten ist.