Die Vorinstanz fasste die Vorstrafen wie folgt zusammen (pag. 808, S. 49 der Urteilsbegründung): - Am 07.07.2010 wurde er vom Gerichtskreis III Aarberg-Büren-Erlach, Aarberg wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Hinderung einer Amtshandlung sowie grober Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 30.00 bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Busse von CHF 600.00 verurteilt. - Am 04.10.2011 wurde er von der Staatsanwaltschaft in Biel wegen Fahrens ohne Ausweis oder trotz Entzug zu einer unbedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 30.00 sowie eine Busse von CHF 150.00 verurteilt.