Er sei dementsprechend oft disziplinarisch auffällig geworden. Gegenüber anderen Eingewiesenen sei es jedoch nicht zu schwerwiegenden Konfrontationen gekommen. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte der Beschuldigte, dass er im Eintrittsatelier arbeite und sich sowohl mit den Vorgesetzten als auch mit den Mitgefangenen gut verstehe. In der Basisbildung Strafvollzug werde Deutsch gesprochen. Es gehe darum, mit anderen Leuten zu kommunizieren und zu Schreiben. Er werde regelmässig besucht. Zu seinen Kindern habe er zurzeit keinen Kontakt (pag. 915, Z. 18-37). Die Vorinstanz fasste die Vorstrafen wie folgt zusammen (pag.