Er nutze die vorhandenen Sport- und Spielemöglichkeiten, verbringe jedoch viel Zeit in seiner Zelle vor dem TV-Gerät. Zur Einhaltung der Zellenordnung habe er manchmal angehalten werden müssen, wobei er sich manchmal demonstrativ nicht an die geforderte Ordnung halte. Der Beschuldigte habe teilweise gute Leistungen bei der Arbeit erbracht. Er erscheine regelmässig und pünktlich und verhalte sich im Allgemeinen korrekt zu Vorgesetzten. Im Kontakt zu Miteingewiesenen sei es mehrfach zu Schwierigkeiten gekommen, so dass er teilweise erhöhte Aufmerksamkeit des Personals benötigt habe. Teilweise habe er separat, ausserhalb der Gruppe von Eingewiesenen beschäftigt werden müssen.