28 der aktuellen Fassung (Stand 1.7.2017, S. 49) als auch der zur Begehungszeit geltenden Fassung (Stand 01.01.2013, S. 46). Der Beschuldigte drohte dem Strafkläger mündlich «je vais te taper, je t’écrases avec le bout du doigt» sowie «I will break you». Damit hat er eine Drohung ausgestossen, welche der Strafkläger ernst genommen hat und diesen aus Angst dazu veranlasst hat, sich mit dem Trottinett seiner Tochter zu wappnen. 19.1.2 Art und Weise der Herbeiführung der Rechtsgutsverletzung resp. Verwerflichkeit des Handelns