19. Asperation mit der Drohung 19.1 Objektive Tatschwere 19.1.1 Ausmass des verschuldeten Erfolgs bzw. Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts Die VBRS-Richtlinien sehen eine Strafe von 60 Strafeinheiten vor, wenn in einer kriselnden Beziehung der Täter der getrennt lebenden Partnerin mündlich und/oder per Telefon mit dem Tod droht. Die Partnerin hat Angst wegen dem zur Gewalt neigenden Täter und traut sich kaum mehr auf die Strasse. Dies entspricht sowohl