18. Asperation mit der versuchten einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand 18.1 Objektive Tatschwere 18.1.1 Ausmass des verschuldeten Erfolgs bzw. Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts Geschütztes Rechtsgut ist wiederum die körperliche Integrität und die körperliche und geistige Gesundheit (TRECHSEL/FINGERHUTH, a.a.o., N. 4 f. zu vor Art. 122). Der Beschuldigte behändigte ein Jagdmesser, welches er mit der Messerspitze nach vorne gegen den Strafkläger ausrichtete. Aus dieser Position heraus führte er fünf Stichbewegungen in Richtung des Strafklägers aus.