Aufgrund des vorangegangen Streits, der damit verbundenen Aufregung und der kurzen Distanz zwischen dem Fahrzeug und dem Strafkläger hätte der Strafkläger auch schwere Verletzungen davon tragen können. Es ist eine Strafminderung von rund 15 Monaten vorzunehmen, was eine Einsatzstrafe von 33 Monaten ergibt.