Er hat den Entscheid der KESB, wonach er seine Kinder nicht bzw. nur unter gewissen Auflagen sehen darf, nicht akzeptiert. Er hat seine Kinder sehen und ihnen «Hallo» sagen wollen. Der Beschuldigte wusste, dass er seine Kinder unter diesen Umständen nicht sehen durfte und hat diese am 12. März 2016 dennoch vor der Moschee aufgesucht. Erst vor Ort, als die Kinder geweint haben, sich E.________ abgewendet hatte und schliesslich der Strafkläger dazwischen ging, eskalierte die Situation. Der Geschehensablauf des Vorfalles gestaltete sich in drei Phasen.