Das Ausmass der Gefährdung des geschützten Rechtsguts ist deshalb als erheblich zu bezeichnen. 17.1.2 Art und Weise der Herbeiführung der Rechtsgutsverletzung resp. Verwerflichkeit des Handelns Im Laufe der Auseinandersetzung, welche mit einem verbalen Streit begann und ihren Fortgang im Messereinsatz nahm, steigerte sich die Aggressivität und Wut des Beschuldigten. Dieser fuhr aus einer relativ geringen Distanz, mit einem stark motorisierten Fahrzeug sodann direkt auf den Strafkläger zu. Dabei beschleunigte er dermassen, dass sich die Motorhaube seines BMW hob. Dieser Vorfall hinterliess beim Zeugen G.______