Der Schuldspruch wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln ist ebenfalls rechtskräftig, die dazugehörige Strafzumessung hingegen noch nicht. Der ordentliche Strafrahmen für eine schwere Körperverletzung beträgt Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen (Art. 122 aStGB). Die Tatbestände der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, der Drohung und