16. Vorgehen und Strafrahmen Der Beschuldigte hat sich der versuchten schweren Körperverletzung, der versuchten einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, der Drohung, der Hehlerei und der groben Verkehrsregelverletzung schuldig gemacht. Der Schuldspruch wegen Hehlerei und die hierfür ausgesprochene Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 100.00 und der hierfür bestimmte bedingte Vollzug bei einer Probezeit von zwei Jahren sind rechtskräftig. Der Schuldspruch wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln ist ebenfalls rechtskräftig, die dazugehörige Strafzumessung hingegen noch nicht.