Der Beschuldigte hat sich vorliegend der versuchten schweren Körperverletzung, der versuchten einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, der Drohung, der Hehlerei und der groben Verkehrsregelverletzung durch Führen eines Fahrzeuges mit stark beschädigter Windschutzscheibe schuldig gemacht. Dabei handelt es sich um mehrere selbständige strafbare Handlungen, für welche jeweils gesondert zu prüfen ist, ob das alte oder neue Recht milder ist.