Aus der Reaktion des Strafklägers und der Behändigung des Trottinetts geht hervor, dass er die Drohung ernst genommen hat und sich für das weitere Vorgehen gewappnet hat. Hätte er keine Angst gehabt und hätte er die Drohung nicht ernst genommen, wäre er in diesem Moment davon ausgegangen, dass der Beschuldigte zurück zu seinem Auto geht und die Örtlichkeiten verlässt. Ziel des Beschuldigten war es denn auch, seine Kinder zu sehen und das Einmischen des Strafklägers zu unterbinden. Allenfalls ging es auch um ein Kräftemessen unter den beiden Männern.