Der Beschuldigte habe ihn mit einschüchterndem Blick angeschaut, er habe sich aber nicht einschüchtern lassen wollen. Da habe der Beschuldigte die Äusserungen «je vais te taper, je t’écrases avec le bout du doigt» sowie «I will break you» gemacht. Er habe ihm geantwortet «alors viens». Er habe gewusst, dass es noch nicht vorbei sei. Er habe sich vorbereitet, das Trottinett seiner Tochter genommen und es zusammengefaltet. Der Strafkläger hat in dieser Auseinandersetzung eine aktive Haltung eingenommen. Dies ist den Umständen sowie der Anwesenheit der Kinder und seiner Freundin geschuldet.