793, S. 34 der Urteilsbegründung). Es kann als allgemein bekannt angesehen werden, dass das An- bzw. Überfahren eines Menschen mit einem gut motorisierten Fahrzeug selbst bei geringer Geschwindigkeit bleibende schwere Schäden verursachen kann. Wer aus geringer Distanz stark beschleunigt, so dass sich die Fahrzeughaube hebt und in diesem Zustand auf eine wenige Meter entfernt stehende Person zufährt, kann nicht mehr davon ausgehen, dass er noch rechtzeitig bremsen kann. Dies musste dem Beschuldigten zweifellos bekannt sein. Der Beschuldigte wusste auch um die ungünstigen Strassenverhältnisse am Unfallort.