Ohne Abzubremsen fuhr der Beschuldigte auf den Strafkläger zu, welcher kurz vor der Kollision auf die Motorhaube sprang, um im letzten Moment einen Aufprall zu verhindern. Anschliessend stieg der Beschuldigte nochmals aus und sagte, dass er seinen Anwalt informieren werde. Als die Zeugen F.________ und G.________ darauf reagierten und ihm sagten, dass er einen Anwalt benötigen werde, fuhr der Beschuldigte davon. III. Rechtliche Würdigung