Dieser Anruf hinterlässt beim Zuhörer einen bleibenden Eindruck und festigt die glaubhaften Aussagen der erwähnten Personen. Ebenfalls sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, wonach die Zeugen F.________ und G.________ den Beschuldigten zu Unrecht belasten oder die Gruppe um den Strafkläger zu Unrecht entlasten würden. Auf die schlüssigen und nachvollziehbaren Aussagen des Strafklägers, von E.________ und der Zeugen F.________ und G.________ kann demnach abgestellt werden. Die Aussagen des Beschuldigten vermögen diese glaubhaften Aussagen nicht zu entkräften.