204 Z. 47 ff.) sowie F.________ (pag. 212 Z. 34 f., 217 Z. 59), dass der Beschuldigte rasch und heftig beschleunigt habe, als er auf den Strafkläger zugefahren sei. Ebenso gaben die Beteiligten übereinstimmend zu Protokoll, dass der Strafkläger auf die Motorhaube