1 der AKS) Die dritte Phase begann mit der Rückkehr des Beschuldigten zu seinem Auto nach dem Messereinsatz und umfasst den Vorwurf, wonach der Beschuldigte in seinen Personenwagen gestiegen und direkt auf den ca. zwei bis drei Meter entfernten Strafkläger zugefahren sein soll, wobei der Beschuldigte seinen Personenwagen derart beschleunigte, dass sich die Front des Wagen angehoben haben soll. Kurz vor der Kollision sei der Strafkläger auf die Motorhaube gesprungen, um im letzten Moment einen Aufprall zu verhindern (pag. 487, Ziff. 1 der AKS). Für diesen Teil der Auseinandersetzung kann erneut auf den Polizeinotruf von E.______