Wer sich so wie der Beschuldigte verhält, wollte nicht mehr nur drohen, sondern verletzen. Zusammenfassend ist für die Kammer erstellt, dass der Beschuldigte am 12. März 2016 mit einem Jagdmesser in der Hand versucht hat, fünf Mal aus nächster Nähe auf den Strafkläger einzustechen und ihn damit zu verletzen. Da der Strafkläger die Messerstiche mit dem Trottinett abwehren konnte, konnte er den Verletzungen entgehen. 11.4 Dritte Phase (Ziff. 1 der AKS)