Der Beschuldigte habe dieses Messer in seiner rechten Hand auf der Höhe seiner rechten Hüfte gehalten und die Messerspitze sei gegen ihn gerichtet gewesen. Er habe den Eindruck gehabt, dass der Beschuldigte auf eine Lücke gewartet habe. Der Beschuldigte habe einen Schritt gemacht und er auch. Aufgrund seiner Aussagen kann festgehalten werden, dass sich der Strafkläger wie bereits in der ersten Phase erneut aktiv verhalten hat, indem er auf den Beschuldigten zugegangen ist, um ihm zu zeigen, dass er sich verteidigen wird. Der Beschuldigte habe angefangen, sich zurückzuziehen. Er habe ca. fünf Mal versucht wieder auf ihn zuzugehen (pag. 180, Z. 79-86).