Bei der Staatsanwaltschaft sprach sie in Bezug auf den Messereinsatz denn auch von abstechen. Der Strafkläger schilderte schlüssig, detailliert und nachvollziehbar, dass der Beschuldigte mit dem Messer aus seinem Auto ausgestiegen und auf ihn zugekommen sei. Er habe den Eindruck gehabt, dass der Beschuldigte sich bereit gemacht habe, das Messer einzusetzen («j’avais l’impression qu’il se préparer à l’engager»). Er beschrieb das Messer als Jagdmesser mit einem Griff aus Holz. Der Beschuldigte habe dieses Messer in seiner rechten Hand auf der Höhe seiner rechten Hüfte gehalten und die Messerspitze sei gegen ihn gerichtet gewesen.