10 Wut richtete. So sagte der Strafkläger auch aus «Je voulais pas me laisser intimider» (pag. 180, Z. 65). Aufgrund der Vorgeschichte, die dem Strafkläger bekannt war, handelte es sich für ihn um eine bedrohliche Situation, die er durchaus ernst nahm. Schliesslich wappnete er sich mit dem Trottinett seiner Tochter, da er wusste, dass es noch nicht vorbei war. Ein weiterer Hinweis darauf, dass er die Situation ernst nahm, verängstigt war und sich für alles weitere bereit machte.