Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte im Rahmen dieser Auseinandersetzung äusserte «je vais te taper, je t’écrase avec le bout du doigt» und «I will break you». Diese Äusserungen zielten darauf ab, den Strafkläger einzuschüchtern bzw. diesen in Angst zu versetzen. Der Strafkläger reagierte auf diese Äusserungen erneut aktiv, indem er ihm antwortete «alors viens» (pag. 180, Z. 67). Entgegen der Auffassung des Verteidigers, zeigt dies allein aber noch nicht, dass er keine Angst gehabt habe. Zudem waren auch seine Freundin und die Kinder anwesend. Sich in eine ängstliche Position zurück zu ziehen und klein bei zu geben, waren keine Option.