Daraufhin habe ihn der Beschuldigte in die Brust geschlagen. Wieder bei seiner Freundin und den Kindern habe er den Beschuldigten weggestossen und daraufhin habe ihn der Beschuldigte gegen die Schulter geschlagen, worauf er mit einem Schlag gegen die Brust reagiert habe (pag. 179 f., Z. 40-67; pag. 195, Z. 22-26, 31-34, 43-45, 51-55; pag. 200, Z. 64-71; pag. 617, Z. 2- 22). Der Vorinstanz ist darin zuzustimmen, dass der Strafkläger zum Ablauf der ersten Phase der Auseinandersetzung in der Y.________ (Strasse) detaillierte Hintergrundinformationen geschildert hat.