245, Z. 159-160). Er habe keine Zigaretten mehr gehabt, weshalb er an den Bahnhof gefahren sei, um welche zu kaufen. Deshalb habe er diesen Weg genommen (pag. 245, Z. 164-166). Diese Aussagen, wonach es Zufall gewesen sei, dass er sie gesehen habe, bestätigte der Beschuldigte im weiteren Verlauf des Verfahrens (pag. 259, Z. 72; pag. 270, Z. 127-134; pag. 622, Z. 6). E.________ schilderte anlässlich ihrer Einvernahme vom 12. März 2016, dass sie mit ihrem Freund und den Kindern die Moschee besucht habe. Als sie die Moschee verlassen hätten, habe ihr Ex-Mann bereits auf sie gewartet. Er habe in seinem Auto auf sie gewartet.