___ und die Kinder bis hin zur ersten Rückkehr des Beschuldigten zu seinem Fahrzeug. Ob es sich bei dem ersten Aufeinandertreffen in der Y.________ (Strasse) vor der Moschee um ein zufälliges Treffen gehandelt oder ob der Beschuldigte auf seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und die gemeinsamen Kinder gewartet hat, wird von den Beteiligten unterschiedlich geschildert. Der Beschuldigte führte anlässlich der ersten Einvernahme vom 13. März 2016 bei der Polizei aus, dass er am Vorabend mit seinem Kollegen Z.________ verabredet gewesen sei, um mit ihm einen Abend in Bern zu verbringen. Sein Freund wohne in der Nähe von AC.