7 11.2 Erste Phase (Ziff. 3.1 der AKS) Die sogenannte erste Phase dauerte vom ersten Aufeinandertreffen des Beschuldigten auf den Strafkläger, auf E.________ und die Kinder bis hin zur ersten Rückkehr des Beschuldigten zu seinem Fahrzeug. Ob es sich bei dem ersten Aufeinandertreffen in der Y.________ (Strasse) vor der Moschee um ein zufälliges Treffen gehandelt oder ob der Beschuldigte auf seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und die gemeinsamen Kinder gewartet hat, wird von den Beteiligten unterschiedlich geschildert.