897 f.). Aus diesem Grund ist der Sachverhaltskomplex der Hehlerei nicht mehr und nur noch gewisse Teile des Sachverhaltskomplexes des Vorfalls vom 12. März 2016 zu überprüfen. Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 765 f., S. 6 f. der Urteilsbegründung).