11. Beweiswürdigung durch die Kammer 11.1 Vorbemerkungen Der Beschuldigte hat seine Berufung auf die Schuldsprüche wegen versuchter schwerer Körperverletzung, versuchter einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand und Drohung beschränkt. Die Schuldsprüche wegen Hehlerei und wegen grober Verkehrsregelverletzung sind nicht angefochten. Mit Schreiben vom 6. März 2018 teilte Rechtsanwalt B.________ zudem mit, dass die Berufung auf die rechtliche Würdigung, den Strafpunkt (Strafmass sowie teilbedingter Vollzug) sowie die Einziehung des Personenwagens BMW 515i Touring beschränkt werde (pag. 897 f.).