Weiter soll er mit einem Jagdmesser ca. fünf Mal auf diesen losgegangen sein und versucht haben, dem Strafkläger Messerstiche zu versetzen. Der Strafkläger habe den Angriffen ausweichen und so einer Körperverletzung entgehen können. Danach soll der Beschuldigte mit seinem Fahrzeug auf den zwei bis drei Meter entfernten Strafkläger zugefahren sein, wobei er seinen Personenwagen derart beschleunigt haben soll, dass sich die Front des Wagens angehoben habe. Kurz vor der Kollision sei der Strafkläger auf die Motorhaube gesprungen, um im letzten Moment einen Aufprall zu verhindern (pag. 487 ff.).