Ferner ist Ziffer III. des angefochtenen Urteils in Rechtskraft erwachsen, wonach der mit Urteil des Ministère public / parquet régional Neuchâtel vom 2. Oktober 2014 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 10.00 gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen und die Probezeit um ein Jahr verlängert wurde (pag. 643). Schliesslich sind die Verfügungen betreffend die Rückgabe des Mobiltelefons und der SIM Karte und betreffend die Einziehung zur Vernichtung des beschlagnahmten Jagdmessers in Rechtskraft erwachsen (pag. 645, Ziff. VI/ 2. und 4. des angefochtenen Urteils).